Kinderfreibetrag und Kindergeld 2026
Eltern bekommen für jedes Kind entweder Kindergeld oder die Kinderfreibeträge – je nachdem, was mehr bringt. 2026 beträgt das Kindergeld 259 € im Monat. Die Freibeträge für beide Eltern zusammen belaufen sich auf 9.756 € je Kind. Welche Variante gilt, prüft das Finanzamt in der Steuererklärung automatisch.
Beträge 2026
| je Elternteil | beide Eltern | |
|---|---|---|
| Kinderfreibetrag (sächliches Existenzminimum) | 3.414 € | 6.828 € |
| Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung | 1.464 € | 2.928 € |
| Freibeträge zusammen | 4.878 € | 9.756 € |
| Kindergeld im Jahr (259 € × 12) | 3.108 € |
Entwicklung der Freibeträge (beide Eltern)
| Jahr | Kinder- und BEA-Freibetrag |
|---|---|
| 2026 | 9.756 € |
| 2025 | 9.600 € |
| 2024 | 9.540 € |
| 2023 | 8.952 € |
| 2022 | 8.548 € |
Die Günstigerprüfung
Das Kindergeld wird das ganze Jahr über ausgezahlt. In der Veranlagung rechnet das Finanzamt, wie viel Einkommensteuer die Freibeträge sparen würden. Ist die Ersparnis höher als das Kindergeld, werden die Freibeträge abgezogen und das Kindergeld der Steuer wieder hinzugerechnet (§ 31 EStG). Sie behalten also das Kindergeld und bekommen zusätzlich die Differenz. Ist die Ersparnis niedriger, bleibt es beim Kindergeld.
Zusammen veranlagtes Ehepaar mit einem Kind, Veranlagungsjahr 2026:
| Einkommen vor Freibeträgen | Ersparnis durch Freibeträge | Ergebnis |
|---|---|---|
| 40.000 € | 2.224 € | Kindergeld bleibt |
| 80.000 € | 3.006 € | Kindergeld bleibt |
| 120.000 € | 3.682 € | Freibeträge günstiger (+574 €) |
| 160.000 € | 4.098 € | Freibeträge günstiger (+990 €) |
| 200.000 € | 4.098 € | Freibeträge günstiger (+990 €) |
Das Kindergeld von 3.108 € im Jahr ist für die meisten Familien die bessere Wahl. Erst bei höheren Einkommen – im Beispiel ab 120.000 € – sparen die Freibeträge mehr.
Einkommensteuer im Splittingtarif nach § 32a EStG ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, gerechnet wie in der Steuerberechnung von SteuerKompakt.
Kinderbetreuungskosten
Kosten für Kita, Tagesmutter, Hort oder Babysitter sind Sonderausgaben: 80 % der Aufwendungen, höchstens 4.800 € je Kind und Jahr – den Höchstbetrag erreichen Sie mit 6.000 € Kosten (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Das Kind darf das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (bei einer Behinderung gelten Ausnahmen). Nötig sind eine Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Anbieters. Verpflegung in der Kita zählt nicht dazu.
Weitere Entlastungen
- Ausbildungsfreibetrag: 1.200 € im Jahr für ein volljähriges Kind in Berufsausbildung, das auswärts wohnt (§ 33a Abs. 2 EStG).
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: 4.260 € für das erste Kind und 240 € für jedes weitere (§ 24b EStG) – dazu gehört die Steuerklasse II.
- Schulgeld für eine Privatschule: 30 %, höchstens 5.000 € je Kind (ohne Beherbergung, Betreuung und Verpflegung).
- Hat das Kind eine Behinderung, können die Eltern seinen Behinderten-Pauschbetrag übernehmen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Kindergeld 2026?
259 € im Monat für jedes Kind, also 3.108 € im Jahr (§ 66 Abs. 1 EStG).
Bekomme ich Kindergeld und Kinderfreibetrag?
Nicht beides. Das Kindergeld wird laufend ausgezahlt. In der Steuererklärung prüft das Finanzamt, ob die Freibeträge mehr Steuer sparen als das Kindergeld. Ist das der Fall, zieht es die Freibeträge ab und rechnet das Kindergeld der Steuer hinzu (§ 31 EStG). Sie müssen dafür nichts beantragen – nur die Anlage Kind abgeben.
Wie viele Kinderbetreuungskosten kann ich absetzen?
Ab 2025 80 % der Kosten, höchstens 4.800 € je Kind und Jahr, solange das Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Die Zahlung muss unbar erfolgen, und es braucht eine Rechnung.
Quellen
Gesetze
- § 31 EStG – Familienleistungsausgleich (Günstigerprüfung) ↗
- § 32 EStG – Kinder, Freibeträge für Kinder (Abs. 6) ↗
- § 66 EStG – Höhe des Kindergeldes, Zahlungszeitraum ↗
- § 10 EStG – Sonderausgaben (Abs. 1 Nr. 5: Kinderbetreuungskosten) ↗
- § 33a EStG – Außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen (Abs. 2: Ausbildungsfreibetrag) ↗
- § 24b EStG – Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ↗
Änderungsgesetze
- Steuerfortentwicklungsgesetz vom 23.12.2024 ↗ BGBl. 2024 I Nr. 449 – Kinderfreibetrag und Kindergeld 2025 und 2026
- Jahressteuergesetz 2024 vom 2.12.2024 ↗ BGBl. 2024 I Nr. 387 – Kinderbetreuungskosten 80 % und höchstens 4.800 € ab 2025
Gesetzestexte in der jeweils aktuellen Fassung bei gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). Links geprüft am 29.09.2026.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung. Er ersetzt nicht die Prüfung des Einzelfalls durch einen Steuerberater. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand September 2026.