Sparerpauschbetrag 2026: 1.000 € steuerfrei
Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne bleiben bis zum Sparerpauschbetrag steuerfrei. 2026 sind das 1.000 € für Alleinstehende und 2.000 € für zusammen veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner (§ 20 Abs. 9 EStG).
Höhe und Entwicklung
| Jahr | Alleinstehende | Zusammenveranlagung |
|---|---|---|
| 2026 | 1.000 € | 2.000 € |
| 2025 | 1.000 € | 2.000 € |
| 2024 | 1.000 € | 2.000 € |
| 2023 | 1.000 € | 2.000 € |
| 2022 | 801 € | 1.602 € |
Mit dem Pauschbetrag sind alle Werbungskosten abgegolten – Depotgebühren oder Fachzeitschriften können daneben nicht abgezogen werden.
Freistellungsauftrag
Damit die Bank auf Erträge bis zum Pauschbetrag gar nicht erst Steuer einbehält, erteilen Sie ihr einen Freistellungsauftrag. Haben Sie Konten bei mehreren Banken, können Sie den Betrag aufteilen – zusammen dürfen die Aufträge 1.000 € (bei Ehepaaren 2.000 €) nicht übersteigen. Wer insgesamt so wenig Einkommen hat, dass keine Einkommensteuer anfällt, kann beim Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung beantragen; dann behält die Bank auch über den Pauschbetrag hinaus nichts ein.
Abgeltungsteuer und Rechenbeispiel
Was über den Pauschbetrag hinausgeht, besteuert die Bank direkt mit der Abgeltungsteuer von 25 % (§ 32d Abs. 1 EStG), zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Damit ist die Steuer in der Regel erledigt.
Ein alleinstehender Sparer erhält 2026 1.500 € Zinsen und Dividenden und hat einen Freistellungsauftrag über 1.000 € erteilt.
- steuerfrei: 1.000 €
- steuerpflichtig: 500 €
- Abgeltungsteuer (25 %): 125 €, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer
Ohne Freistellungsauftrag hätte die Bank auf die vollen 1.500 € Steuer einbehalten – zurück gibt es sie dann nur über die Steuererklärung.
Günstigerprüfung und Anlage KAP
Die Anlage KAP lohnt sich vor allem in drei Fällen:
- Pauschbetrag nicht ausgeschöpft: Hat die Bank Steuer einbehalten, obwohl Ihr Pauschbetrag noch nicht verbraucht war – etwa ohne oder mit zu niedrigem Freistellungsauftrag –, bekommen Sie sie zurück.
- Günstigerprüfung: Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 %, etwa im Ruhestand oder in Elternzeit, können Sie beantragen, dass Ihre Kapitalerträge nach dem normalen Tarif besteuert werden (§ 32d Abs. 6 EStG). Das Finanzamt nimmt dann die günstigere Variante.
- Verluste verrechnen: Verluste bei einer Bank lassen sich mit Gewinnen bei einer anderen nur über die Steuererklärung ausgleichen – dafür brauchen Sie von der Bank mit den Verlusten eine Verlustbescheinigung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag 2026?
1.000 € für Alleinstehende und 2.000 € für zusammen veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner (§ 20 Abs. 9 EStG). Tatsächliche Werbungskosten, etwa Depotgebühren, können daneben nicht abgezogen werden.
Was passiert ohne Freistellungsauftrag?
Die Bank behält dann von jedem Euro Kapitalertrag Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ein. Das Geld ist nicht verloren: über die Anlage KAP in der Steuererklärung erhalten Sie zu viel gezahlte Steuer zurück.
Was ist die Günstigerprüfung?
Ist Ihr persönlicher Steuersatz niedriger als die Abgeltungsteuer von 25 %, können Sie beantragen, dass Ihre Kapitalerträge nach dem normalen Tarif besteuert werden (§ 32d Abs. 6 EStG). Das Finanzamt wendet dann die günstigere Variante an.
Quellen
Gesetze
- § 20 EStG (Kapitalvermögen; Abs. 9: Sparer-Pauschbetrag) ↗
- § 32d EStG – Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen (Abs. 6: Günstigerprüfung) ↗
- § 44a EStG – Abstandnahme vom Steuerabzug (Freistellungsauftrag, NV-Bescheinigung) ↗
Änderungsgesetze
- Jahressteuergesetz 2022 vom 16.12.2022 ↗ BGBl. 2022 I S. 2294 – Sparer-Pauschbetrag 1.000 € bzw. 2.000 € seit 2023
Gesetzestexte in der jeweils aktuellen Fassung bei gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). Links geprüft am 29.09.2026.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung. Er ersetzt nicht die Prüfung des Einzelfalls durch einen Steuerberater. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand September 2026.