Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2026: 1.230 € ohne Nachweis

Stand: September 2026  |  Rechtsgrundlage: § 9a Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG

Arbeitnehmer können die Kosten ihres Berufs als Werbungskosten absetzen. Wer keine Belege sammelt, bekommt trotzdem einen Pauschbetrag: 2026 sind das 1.230 €. Das Finanzamt berücksichtigt ihn automatisch – Belege lohnen sich nur, wenn Ihre tatsächlichen Werbungskosten höher sind.

Höhe und Entwicklung

JahrArbeitnehmer-Pauschbetrag
20261.230 €
20251.230 €
20241.230 €
20231.230 €
20221.200 €
20211.000 €

Der Pauschbetrag steht Ihnen in voller Höhe zu, sobald Sie im Jahr steuerpflichtigen Arbeitslohn bezogen haben – auch wenn Sie nur wenige Monate gearbeitet haben; er wird nicht anteilig gekürzt. Er darf aber nicht höher sein als der Arbeitslohn selbst (§ 9a Satz 2 EStG).

Was zu den Werbungskosten zählt

  • Fahrten zur Arbeit mit der Entfernungspauschale (38 Cent je Kilometer ab dem ersten Kilometer)
  • Homeoffice-Pauschale oder häusliches Arbeitszimmer
  • Arbeitsmittel wie Computer, Fachliteratur und Berufskleidung
  • Fortbildungen, Bewerbungskosten und Beiträge zu Berufsverbänden und Gewerkschaften
  • Dienstreisen mit Verpflegungspauschalen, doppelte Haushaltsführung und Umzugskosten aus beruflichem Anlass
  • Kontoführungsgebühren – das Finanzamt erkennt in der Regel 16 € ohne Nachweis an

Homeoffice-Pauschale

Für jeden Tag, an dem Sie überwiegend zu Hause arbeiten und Ihre erste Tätigkeitsstätte nicht aufsuchen, können Sie 6 € ansetzen – höchstens 1.260 € im Jahr, also 210 Tage (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG). Ein eigenes Arbeitszimmer ist dafür nicht nötig; der Küchentisch genügt. Die Pauschale ist Teil der Werbungskosten und zählt deshalb erst oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags.

Lohnt sich der Einzelnachweis?

Ein Angestellter wohnt 12 km von seinem Büro entfernt, fährt an 180 Tagen hin und arbeitet an 40 Tagen zu Hause:

Entfernungspauschale (12 km × 38 Cent × 180 Tage)820,80 €
Homeoffice-Pauschale (40 Tage × 6 €)240 €
Arbeitsmittel150 €
Kontoführung16 €
Werbungskosten zusammen1.226,80 €

Das liegt 3,20 € unter dem Pauschbetrag von 1.230 €. Das Finanzamt setzt deshalb die 1.230 € an. Schon eine Fortbildung oder ein neuer Laptop würde das ändern – Belege aufzuheben lohnt sich also, wenn Sie in der Nähe der Grenze liegen.

Berechnet mit den Werten 2026, wie sie SteuerKompakt in der Anlage N verwendet.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2026?

1.230 € im Jahr (§ 9a Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG). Das Finanzamt zieht ihn automatisch ab, wenn Ihre nachgewiesenen Werbungskosten niedriger sind.

Ist die Homeoffice-Pauschale im Pauschbetrag enthalten?

Ja. Die Homeoffice-Pauschale von 6 € je Tag (höchstens 1.260 € im Jahr) ist eine Werbungskostenart wie andere auch. Sie wirkt sich nur aus, wenn Ihre Werbungskosten insgesamt über 1.230 € liegen.

Bekomme ich den Pauschbetrag auch bei einem kurzen Arbeitsverhältnis?

Ja. Der Pauschbetrag wird nicht anteilig gekürzt – er steht Ihnen in voller Höhe zu, sobald Sie im Jahr Arbeitslohn bezogen haben, höchstens aber bis zur Höhe der Einnahmen.

Quellen

Gesetze

Änderungsgesetze

Gesetzestexte in der jeweils aktuellen Fassung bei gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). Links geprüft am 29.09.2026.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung. Er ersetzt nicht die Prüfung des Einzelfalls durch einen Steuerberater. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand September 2026.

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