Homeoffice-Pauschale oder Arbeitszimmer?

Stand: September 2026  |  Rechtsgrundlage: § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b und 6c EStG

Wer zu Hause arbeitet, kann das auf zwei Wegen absetzen: mit der Homeoffice-Pauschale von 6 € je Tag, höchstens 1.260 € im Jahr – oder, wenn das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit ist, mit den Kosten des Arbeitszimmers bzw. einer Jahrespauschale von 1.260 €. Beides zusammen geht für denselben Zeitraum nicht.

Homeoffice-Pauschale (Tagespauschale)

  • 6 € für jeden Tag, an dem Sie überwiegend zu Hause arbeiten und Ihre erste Tätigkeitsstätte nicht aufsuchen – höchstens 210 Tage, also 1.260 € im Jahr.
  • Ein eigenes Zimmer ist nicht nötig; eine Arbeitsecke oder der Küchentisch genügt.
  • Steht Ihnen dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung – etwa Lehrern für die Unterrichtsvorbereitung –, gibt es die Pauschale auch an Tagen, an denen Sie zusätzlich auswärts oder in der ersten Tätigkeitsstätte arbeiten.
  • Für Arbeitnehmer ist sie Teil der Werbungskosten und wirkt sich nur aus, soweit alle Werbungskosten zusammen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € übersteigen.

Häusliches Arbeitszimmer

Seit 2023 ist ein Arbeitszimmer nur noch absetzbar, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit bildet – typisch für Selbstständige ohne Büro oder Beschäftigte, die ganz von zu Hause arbeiten. Dann gibt es ein Wahlrecht:

  • die tatsächlichen Kosten: anteilige Miete oder Abschreibung, Nebenkosten, Strom, Heizung, Reinigung und Renovierung des Zimmers – nach dem Flächenanteil, oder
  • die Jahrespauschale von 1.260 € ohne Einzelnachweis. Für jeden vollen Monat, in dem das Zimmer nicht der Mittelpunkt war, sinkt sie um ein Zwölftel.

Das Zimmer muss nahezu ausschließlich beruflich genutzt werden und darf kein Durchgangszimmer sein. Arbeitsmittel wie Schreibtisch oder Computer zählen nicht zu den Arbeitszimmerkosten – sie sind unabhängig davon absetzbar.

Was lohnt sich? Zwei Beispiele

A – Angestellter mit drei Homeoffice-Tagen pro Woche (46 Arbeitswochen):

138 Tage × 6 € = 828 € Homeoffice-Pauschale. Ein Arbeitszimmer scheidet aus, weil der Mittelpunkt der Tätigkeit im Büro liegt.

B – Selbstständige ohne Büro, Arbeitszimmer 12 m² in einer 80-m²-Wohnung, Miete und Nebenkosten 13.200 € im Jahr:

Tatsächliche Kosten (12 / 80 von 13.200 €)1.980 €
Jahrespauschale1.260 €
Absetzbar – der höhere Betrag1.980 €

Tagessatz und Höchstbetrag wie in der Anlage N von SteuerKompakt; dort wird automatisch der höhere Wert aus Tagespauschale und Arbeitszimmer angesetzt.

Häufige Fragen

Brauche ich für die Homeoffice-Pauschale ein eigenes Zimmer?

Nein. Die Tagespauschale von 6 € gibt es für jeden Tag, an dem Sie überwiegend zu Hause arbeiten und Ihre erste Tätigkeitsstätte nicht aufsuchen – auch am Küchentisch. Höchstens 1.260 € im Jahr.

Wann kann ich ein häusliches Arbeitszimmer absetzen?

Seit 2023 nur noch, wenn es den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit bildet. Dann zählen die tatsächlichen Kosten – oder wahlweise eine Jahrespauschale von 1.260 €, ohne Einzelnachweis.

Kann ich Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale zusammen ansetzen?

Nein, für denselben Zeitraum nur eines von beiden. Wer ein Arbeitszimmer absetzt, bekommt dafür keine Tagespauschale.

Quellen

Gesetze

Verwaltungsanweisungen

Änderungsgesetze

Gesetzestexte in der jeweils aktuellen Fassung bei gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). Links geprüft am 29.09.2026.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung. Er ersetzt nicht die Prüfung des Einzelfalls durch einen Steuerberater. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand September 2026.

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